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FAQ zum Online-Antrag

Allgemeine technische Hinweise

Das Online-Antragsformular ist jedenfalls mit Safari, Firefox und Google Chrome kompatibel. Stellen Sie die möglichst aktuellste Version Ihres Browsers sicher.

Speichern Sie Ihre eingegebenen Daten regelmäßig ab.

Wenn Sie den Online-Antrag über das Formularservice einbringen, müssen Sie Ihre eingegebenen Daten auf Ihrem Computer zwischenspeichern. Speichern Sie die Daten jedenfalls vor und nach dem Absenden des Antrags ab, damit Ihre Einträge nicht verloren gehen.

Anleitung: Formularservice - Speichern und Laden von Formulardaten (PDF, 655 KB)

Wenn Sie den Antrag über das Transparenzportal einbringen, klicken Sie auf "Speichern", womit Ihre Daten am Server der Transparenzdatenbank abgelegt werden.

Wenn Sie vorbereitete Texte in die Formularfelder einfügen wollen, verzichten Sie bitte auf jegliche Formatierung. Formatierungen können die Eingabe in die Textfelder stören und ein Fortkommen im Antragsformular behindern.

E-Mail:
formular.service@bmkoes.gv.at.

Telefon:
01/71 606 – 851144
Montag - Freitag, 10:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr:

Inhaltliche Auskünfte zum Förderprogramm:
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Fachreferat.

Zugang zum Online-Antrag

Es stehen zwei Optionen zur Verfügung:

Verlagsförderung:

Bewerbungsformular für die Verlagsförderung (PDF, 295 KB)

Im Transparenzportal werden die eingebrachten Daten direkt in Ihrem Profil am Server der Transparenzdatenbank gespeichert und können dort auch jederzeit abgerufen werden. Damit ist es also ein Leichtes, die Arbeit am Antrag beliebig zu unterbrechen und später fortzuführen. Außerdem haben Sie im Transparenzportal Einsicht über bereits beantragte Vorhaben (Förderhistorie) und können den jeweiligen Status abrufen.

Bei der Einbringung des Antrags über das Formularservice können die Daten nicht am Server gespeichert werden und Sie können nicht in Ihre Förderhistorie Einblick nehmen.

Um den Online-Antrag über das Transparenzportal einzubringen, benötigen Sie die ID Austria.

Um den Online Antrag über das Transparenzportal einzubringen, benötigen Sie

Planen Sie vor Ablauf der Einreichfrist für Ihren Online-Antrag genügend Zeit ein. Die Registrierung im Unternehmensserviceportal kann bis zu einem Werktag betragen. Für eine FinanzOnline-Kennung müssen Sie sich einen Termin im Finanzamt geben lassen.

In begründeten Ausnahmefällen kann von einer Online-Antragstellung abgesehen werden. Bitte wenden Sie sich an das für das Förderprogramm zuständige Fachreferat.

Inhalte des Online Antrags

Im Dokument "Formularvorschau / Hilfestellung zum Befüllen des Formulars" (PDF, 857 KB) ist der Online-Antrag auf Screenshots abgebildet. Sie können sich damit einen Überblick über die einzugebenden Daten und Informationen verschaffen.

Im Punkt "Allgemeines" des Online Antrags finden Sie in Abhängigkeit des ausgewählten Förderprogramms bzw. der ausgewählten Fördermaßnahme die jeweils geltenden rechtlichen Grundlagen und Bedingungen (Gesetzesgrundlage, Förderrichtlinien, Bedingungen des Fördervertrags etc.).

Lesen Sie sich diese Grundlagen und Bedingungen aufmerksam durch, bevor Sie mit dem Förderantrag starten.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das für das Förderprogramm zuständige Fachreferat.

Steuerrechtliche Fragen können von der Sektion für Kunst und Kultur nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.

Beilagen zum Online-Antrag

Je nach Förderprogramm bzw. -maßnahme sind unterschiedliche Beilagen vorzulegen. Im Antragsformular werden Sie aufgefordert, Ihre passenden Dokumente an der entsprechenden Stelle hochzuladen.

Im Vorfeld können Sie sich auf der Website des BMKÖS über die erforderlichen Beilagen informieren. Für manche Beilagen stellen wir Ihnen auch Vorlagen bereit.

  • Unter Fördermöglichkeiten sind alle Förderprogramme  und -maßnahmen aufgelistet. Beim jeweils zutreffenden Programm finden Sie eine Beschreibung der Beilagenerfordernisse.
  • Unter Formulare & Infoblätter finden Sie nach Förderprogramm und -maßnahmen sortiert Vorlagen für bestimmte Beilagen.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das für das Förderprogramm zuständige Fachreferat.

Alle Beilagen (Anhänge) zusammen dürfen nicht größer als 18 MB sein.

Verwenden Sie keine Sonderzeichen bei der Benennung der Beilagen.

Falls Sie für die Erstellung der Beilagen Excel-Vorlagen des BMKÖS verwenden, kann es je nach verwendeter Software zu Kompatibilitätsproblemen kommen, vor allem, wenn es sich bei Ihrer Software um eine ältere Version handelt. Die Schwierigkeiten können insbesondere bei Libre Office und Open Office auf Windowsgeräten sowie Numbers und Microsoft Office auf Apple-Geräten vorkommen.

Bei Apple-Geräten empfehlen wir Ihnen, eine aktuelle Version der Software iWork (Office für Apple) zu verwenden. Wählen Sie Excel für die Dauer der Bearbeitung als Standard-Programm aus. Öffnen, bearbeiten und speichern Sie die Vorlage als Excel.

Unterbrechen, Fortsetzen und Änderungen vornehmen

Wenn Sie den Antrag über das Transparenzportal einbringen, können Sie die eingegebenen Daten mit einem Klick auf "Speichern" auf dem Server der Transparenzdatenbank sichern und später fortfahren.

Bei der Benutzung des Online-Formulars über das Formularservice müssen Sie die eingegebenen Daten am Computer zwischenspeichern.

Wenn Sie die Arbeit später fortfahren, müssen Sie das Formular wieder aufrufen und die Daten von Ihrem Computer in das Formular importieren.

Anleitung: Formularservice - Speichern und Laden von Formulardaten (PDF, 655 KB)

Sie können von jedem beliebigen Computer in das Transparenzportal einsteigen und Ihre Arbeit am Antrag fortsetzen.

Bei Verwendung des Online Antrags über das Formularservice müssen Sie die eingegebenen Daten am Computer zwischenspeichern und auf das neue Gerät übertragen.

Anleitung: Formularservice - Speichern und Laden von Formulardaten (PDF, 655 KB)

Solange der Antrag noch nicht signiert und eingebracht wurde, können die eingegebenen Daten geändert werden. Sobald der Antrag eingebracht wurde, kann das Formular nicht mehr abgeändert werden.

Wenn Sie einen fehlerhaften Antrag geschickt haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.

Antrag signieren und abschicken

Es stehen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Elektronisch via ID Austria (empfohlen). Es genügt die Basisfunktion der ID Austria.
  • Übermittlung einer eidesstattlichen Erklärung (als Beilage im Online-Antrag hochzuladen).

Seit dem 5. Dezember 2023 ersetzt ID Austria die bisherige Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte. Die Umstellung auf die Basisversion der ID Austria erfolgt mit wenigen Schritten nach dem Einloggen in die bestehende Handy-Signatur.

Der Antrag ist von der bzw. den zeichnungsberechtigten Person(en) zu signieren bzw. von den Personen, die bei geldwerten Angelegenheiten auch dazu verpflichtet sind. Im Antragsformular ist/sind diese Person(en) anzuführen.

  • Im Falle der eidesstattlichen Erklärung ist darauf zu achten, dass alle Personen, die im Antrag als zeichnungsberechtige Personen angeführt werden, die Erklärung händisch unterschreiben.
  • Im Falle der ID Austria erhält jede im Antrag angeführte zeichnungsberechtigte Person im Zuge des automatisierten Signatur-Vorganges an die im Antragsformular angegebene Mail-Adresse eine E-Mail. In diesem befindet sich das ausgefüllte Online-Förderungsansuchen zur nochmaligen Durchsicht sowie ein Link für die zu setzende Signatur. Der Online-Antrag wird automatisch übermittelt, wenn alle zeichnungsberechtigten Personen das Formular signiert haben.

Wenn mittels eidesstattlicher Erklärung unterschrieben wird, muss die unterschriebene eidesstattliche Erklärung bei den Beilagen hochgeladen werden. Der Antrag wird mit einem Klick auf "Senden" übermittelt.

Wenn der Antrag mittels ID Austria Signatur unterfertigt wird, wird der Antrag mit Bestätigung der Signatur in der App automatisch übermittelt.

Senden Sie den Online Formular während der Einreichfrist so früh wie möglich ab. Damit verhindern Sie eine Fristversäumnis, falls unerwartete technische oder sonstige Probleme auftauchen sollten.

Nach dem Abschicken des Online-Formulars wird eine automatisierte Eingangsbestätigung an die E-Mailadresse der Antragstellerin bzw. des Antragstellers gesendet. In dieser E-Mail wird auch die Eingangsnummer angeführt. Bitte bewahren Sie diese E-Mail für etwaige Rückfragen auf.

Wenn Sie einen fehlerhaften Antrag geschickt haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.

Fehlende oder fehlerhafte Beilagen können Sie per E-Mail nachreichen. Kontaktieren Sie dazu bitte das zuständige Fachreferat.

Nach Ablauf der Einreichfrist kann der Online-Antrag nicht mehr abgeschickt werden kann, auch wenn er bereits ausgefüllt ist.

Abrechnung

Die Förderabrechnung kann auch mittels Online-Abrechnungsformular erfolgen.