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Ankäufe Bildende Kunst und Fotografie

Förderungen im Bereich der Abteilung IV/A/6

Einreichung von Förderungsanträgen

Der Förderantrag inklusive aller Beilagen ist ab sofort ausschließlich über das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Online Antragsformular einzubringen.  Der Online-Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.

Beilagen

Folgende Unterlagen sind dem Online-Antrag beizulegen:

  • Künstlerische Biografie
  • 5 bis 10 Vorschläge von konkreten Arbeiten, die zum Ankauf angeboten werden inkl. folgender Angaben:
    •  Abbildung, Titel des Werks, Technik/Material, Maße, Verkaufspreis inkl. USt.

Die Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn

  • alle angeführten Unterlagen
  • bis zum 31. Jänner des jeweils laufenden Jahres
  • als Online-Antrag eingelangt sind

Eine Bewerbung ist nur für eine der beiden Sparten möglich: entweder bildende Kunst oder Fotografie.

Zwischen zwei Ankäufen müssen jeweils drei volle Kalenderjahre liegen. Z.B.: wurde im Jahr 2024 ein Werk angekauft, kann erst wieder für das Jahr 2028 um Ankauf angesucht werden.

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport, Sektion IV – Kunst und Kultur entscheidet über die eingelangten Angebote unter Beiziehung einer Jury.

Kriterien und Bedingungen:

österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständiger Wohnsitz in Österreich

Termin:

31. Jänner

Sparte:

bildende Kunst, Fotografie