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Einzelvorhaben Architektur

Frist: 28./29. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November

Einreichung von Förderungsanträgen

Bitte beachten Sie die Einreichfristen 28./29. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November. Anträge müssen bis spätestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass Einreichungen von Förderungsanträgen inklusiver aller Beilagen nur als Online-Förderantrag einzubringen sind.

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

  • Online-Förderantrag: genau ausgefülltes und unterzeichnetes Online-Antragsformular mit den Unterschriften der zeichnungsbefugten Personen gemäß Vereinsregisterauszug bzw. Firmenbuchauszug
  • detaillierte Beschreibung in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht (vorzugsweise auf Deutsch) der geplanten Ausstellung, des Projekts oder der Publikation, Zeitplan
    (maximal eine A4-Seite oder zusätzlich eine Kurzfassung auf einer A4-Seite)
  • detaillierte Kalkulation:
    Angabe über die Gesamtkosten des Projekts mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Posten (bei Aufträgen für Transporte, Druck und anderes über 7 260 Euro mindestens 3 Anbote)
  • Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten beziehungsweise zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
  • Lebenslauf und Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten (Portfolio, Webseite, ...)
  • Kopie des Meldezettels
  • Bestätigung oder Einladung sowie Adresse und Telefonnummer der oder des Veranstaltenden, Grundrissplan des Ausstellungsraums
  • bei Publikationen/Katalogen:
    Angaben zu Verlag, Art und Umfang, Herausgeber/Herausgeberinnen, Autorinnen und Autoren, Auflagenhöhe, Ort der Präsentation und anderes
  • Bei Vereinen und Institutionen: Kostenkalkulation (Excel, 48 KB)

Ziel und Zweck:

Förderung von Einzelpersonen/Vereinen für Ausstellungen, Projekte im In- und Ausland, Publikationen, Zuschüsse zu Reise- und Transportkosten

Dotation/Förderungs­höhen:

Teilfinanzierung

Vergabemodus:

Beirat für Architektur und Design

Kriterien und Bedingungen:

Vereine, Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften (bei Vereinen/Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften mit Sitz im Ausland muss das Projekt einen Österreichbezug aufweisen; Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich; eine Einreichung von Projekten (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben), die in Institutionen stattfinden, die bereits vom BMKÖS eine Jahresprogrammförderung erhalten haben, ist nicht möglich.

  • Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen, ebenso Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in kommerziellen österreichischen Galerien/Institutionen, Messebeteiligungen
  • Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien
  • Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden
  • Förderungen von Projekten, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
  • Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten, Atelierumbauten

Formale Kriterien:

  • Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden
  • Die Kalkulation muss angemessen und ausgewogen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen
  • Die Finanzierungsvoraussetzungen müssen gegeben sein in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit
  • Projekte, die bereits von einem zuständigen Beirat beurteilt wurden, können nicht ein zweites Mal eingereicht werden
  • Anträge müssen rechtzeitig (zirka 3 Monate) vor Projektbeginn eingereicht werden, Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich

Inhaltliche Kriterien:

Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen

  • künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
  • inhaltlich nachvollziehbar sein
  • sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
  • die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken
  • einige der folgenden Kriterien aufweisen
    • Kontinuität
    • beispielgebenden Ansatz
    • Genderaspekt
    • Nachwuchsförderung
    • Interkulturalität
    • Kulturelle Nachhaltigkeit
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Termin:

28./29. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November

Sparte:

 Architektur

Kontakt

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion IV Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Abteilung IV/B/4 – Architektur, Baukultur und Denkmalschutz
E-Mail: architektur@bmkoes.gv.at
Tel: 9:00 - 13:00 Uhr +43 1 71606 851042