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Förderungen und Stipendien - Mode

Förderungen im Bereich der Abteilung IV/A/6 

Modeförderung durch AFA (Austrian Fashion Association)

Ziel und Zweck:

Finanzierung von Modedesigner:innen und Labels, Modeshows, Ausstellungen, Publikationen etc.

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung

Vergabemodus:

Jury, AFA – Austrian Fashion Association
Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns
Lindengasse 27/1, 1070 Wien
austrianfashionassociation.at

Kriterien und Bedingungen:

österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise Wohnsitz in Österreich

Termin:

zweimal jährlich (Frühjahr, Herbst), laut Ausschreibung austrianfashionassociation.at

Sparte:

Mode

Modeförderung durch die Abteilung IV/6

Ziel und Zweck:

Finanzierung schwerpunktmäßig von Vereinen und Institutionen (Sonderprojekte, Fashionshows, Ausstellungen, Publikationen)

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung

Vergabemodus:

Abteilung IV/A/6

Online Förderantrag:

Der Förderantrag inklusiver aller Beilagen ist ab sofort ausschließlich über das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete Online-Antragsformular einzubringen. Der Online-Förderantrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.

Benennung und Gliederung der Anhänge

Folgende Unterlagen sind dem Online-Antrag (mit den Unterschriften des Antragstellers bzw. der zeichnungsbefugten Personen gemäß Vereinsregisterauszug bzw. Firmenbuchauszug) mit folgender Benennung und in folgender Gliederung in 4 separaten Anhängen beizulegen. Siehe auch Punkt "Erforderliche Einreichunterlagen":

  1. Projekt:
    Beschreibung und Kurzkonzept (was, wann, wo, wer, wie …)
  2. Kalkulation:
    Kostenkalkulation IV/6 Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst (Excel, 52 KB)
  3. Dokumentation:
    eine kurze Dokumentation der künstlerischen Arbeit
  4. Angaben:
    Entweder Angaben zur Person
  • Lebenslauf
  • Förderungen der letzten 5 Jahre
  • Meldezettel bezeichnet als "Person"

oder Angaben zum Verein

  • Vereinsregisterauszug und Statuten bzw. gegebenenfalls Beschreibung einer anderen Organisationform inklusive z.B. Firmenbuchauszug bezeichnet als "Verein"

Erforderliche Einreichungsunterlagen

  • genau ausgefüllter und unterzeichneter Online-Förderantrag
  • nachfolgende Unterlagen:
    • Projekt:
      • detaillierte Beschreibung in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht (vorzugsweise auf Deutsch) der geplanten Ausstellung, des Projekts oder der Publikation, Zeitplan (maximal eine A4-Seite oder zusätzlich eine Kurzfassung auf einer A4-Seite)
      • Bestätigung oder Einladung sowie Adresse und Telefonnummer der oder des Veranstaltenden, Grundrissplan des Ausstellungsraums
      • bei Publikationen/Katalogen: Angaben zu Verlag, Art und Umfang, Herausgeber/Herausgeberinnen, Autorinnen und Autoren, Auflagenhöhe, Ort der Präsentation, ...
      • detaillierte Kostenkalkulation: Angabe über die Gesamtkosten des Projekts mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Posten (bei Aufträgen für Transporte, Druck und anderes über 7 260 Euro mindestens 3 Anbote), Anführung von allen beantragten beziehungsweise zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
    • Dokumentation:
      Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten (Portfolio, Webseite, ...)
    • Angaben zur Person:
      • Lebenslauf
      • Kopie des Auszugs aus dem Melderegister (Meldezettel)
    • Angaben zum Verein:
      • Vereinsregisterauszug und Statuten bzw. gegebenenfalls Beschreibung einer anderen Organisationform inkl. z.B. Firmenbuchauszug bezeichnet als "Verein"

Kriterien und Bedingungen:

Projektbeteiligung insbesondere von Vereinen österreichweit, die im Bereich Modedesign tätig sind, Kuratoren beziehungsweise Kuratorinnen im Bereich Modedesign mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise Wohnsitz in Österreich.

  • Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen.
  • Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien
  • Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden
  • Förderungen von Projekten, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
  • Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten.

Formale Kriterien:

  • Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden
  • Die Kalkulation muss angemessen und ausgewogen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen
  • Die Finanzierungsvoraussetzungen müssen in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit gegeben sein
  • Projekte, die bereits von einem zuständigen Beirat beurteilt wurden, können nicht ein zweites Mal eingereicht werden
  • Anträge müssen rechtzeitig (zirka 3 Monate) vor Projektbeginn eingereicht werden, Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich

Inhaltliche Kriterien:

Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen

  • Künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
  • inhaltlich nachvollziehbar sein
  • sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
  • die Präsenz und Vernetzung des österreichischen Modeschaffens in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken
  • einige der folgenden Kriterien aufweisen
    • Kontinuität
    • beispielgebenden Ansatz
    • Genderaspekt
    • Nachwuchsförderung
    • Interkulturalität
    • Kulturelle Nachhaltigkeit
    • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
    • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Termin:

laufend

Sparte:

Mode

Startstipendium für Mode

Ziel und Zweck:

Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen oder Künstler; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunst- und Modeszene

Dotation/Förderungshöhen:

jährlich 5 Stipendien zu je 9 000 Euro (monatlich 1 500 Euro, 6 Monate)

Vergabemodus:

Jury

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

laut Ausschreibung austrianfashionassociation.at/Startstipendien

Kriterien und Bedingungen:

österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständiger Wohnsitz in Österreich; Bewerbung bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr. Keine Studentinnen oder Studenten beziehungsweise Staats- oder Auslandsstipendiatinnen oder Auslandsstipendiaten im selben Jahr

Termin:

15. Juli

Sparte:

Mode