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Jahresprogramme

Förderungen für Bildende Kunst, Design, Fotografie und Medienkunst 

Einreichung von Förderanträgen

Bitte beachten Sie, der Förderantrag inklusiver aller Beilagen ist seit 1. Mai 2024 ausschließlich über das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete Online- Antragsformular einzubringen.

Der Online-Förderantrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.

Folgende Unterlagen sind dem Online-Antrag mit folgender Benennung und in folgender Gliederung in 4 separaten Anhängen beizulegen

Jahresprogramm:

  • detaillierte Beschreibung in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht der einzelnen geplanten Projekte (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben) während des betreffenden Jahres
  • Übersichtsdarstellung der Projekte
  • künstlerische Dokumentation zu den ausstellenden Künstlern/Künstlerinnen (Lebenslauf, Portfolio)
  • bei Symposien: Nennung der Referenten/Referentinnen (Lebenslauf) und Themen
  • bei Publikationen/Katalogen: genaue Beschreibung, Angaben zu Verlag, Herausgeber/Herausgeberinnen, Autor/Autorinnen, Auflagenhöhe, Ort der Präsentation

Finanzen:

  • detaillierte Kalkulation der einzelnen Projekte (Ausstellungen und sonstige Vorhaben), bei Aufträgen über 7 260 Euro mindestens 3 Anbote
  • Gesamtkostenüberblick aller Projekte des jeweiligen Jahres
  • Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten beziehungsweise zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
  • (vorläufiger) Rechnungsabschluss des Vorjahres, Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen mittels letztem Jahresabschluss
  • Aufstellung der erhaltenen Mittel von Ministerien, Ländern und Gemeinden, der Sponsoringbeiträge und der Eigenmittel/Einnahmen der letzten 5 Jahre
  • Kostenkalkulation Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst (Excel, 52 KB)

Dokumentation:

  • kurzer Gesamtüberblick und Dokumentation der durchgeführten Projekte des Vorjahres

Verein:

  • Darstellung des Vereins bzw. der Organisation (Statuten, Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug in der aktuellen Fassung, Nennung der Vorstandsmitglieder, Mitgliederzahl, Höhe der Mitgliedsbeiträge und anderes)

Ziel und Zweck:

Förderung von Jahresprogrammen von österreichischen Vereinen und Künstlerinnen-/Künstlergemeinschaften mit kontinuierlichem Ausstellungs- und Vermittlungsprogramm

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung

Vergabemodus:

Beirat für bildende Kunst, Beirat für Architektur und Design, Beirat für Fotografie, Beirat für Medienkunst

Kriterien und Bedingungen:

  • Nachweis eines kontinuierlichen Ausstellungsprogramms auf hohem künstlerischen Niveau
  • Es müssen regelmäßige und angemessene Öffnungszeiten gewährleistet werden, die für Besucher:innen ersichtlich sein müssen. Die Bekanntgabe von fixen Öffnungszeiten auf der Website der ausstellenden Institution ist Voraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung.
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
  • Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen, ebenso Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in kommerziellen österreichischen Galerien
  • Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen, ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien.
  • Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden.
  • Förderungen von Projekten/Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen oder Ausstellungsübernahmen von Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
  • Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten sowie Atelierumbauten

Formale Kriterien:

  • Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden
  • Die Kalkulation muss angemessen und ausgewogen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen
  • Die Finanzierungsvoraussetzungen in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit müssen gegeben sein
  • Projekte, die bereits von einem zuständigen Beirat beurteilt wurden, können nicht ein zweites Mal eingereicht werden
  • Anträge um Jahresförderung müssen bis zum 15. Oktober des Vorjahres eingereicht werden. Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich

Inhaltliche Kriterien:

Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen

  • Künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
  • inhaltlich nachvollziehbar sein
  • sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
  • die Präsenz und Vernetzung der österr. Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken
  • einige der folgenden Kriterien aufweisen
    • Kontinuität
    • beispielgebenden Ansatz
    • Genderaspekt
    • Nachwuchsförderung
    • Interkulturalität
    • kulturelle Nachhaltigkeit
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Termin:

15. Oktober des Vorjahrs.

Sparte:

bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst

Logo:

Bitte beachten Sie die Hinweise in Ihrer Förderungszusage.

Links