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UNESCO Welterbe

Die UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur) verleiht den Titel Welterbe (Weltkulturerbe und Weltnaturerbe) an Stätten, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität weltbedeutend sind und von den Staaten, in denen sie liegen, für den Titel vorgeschlagen werden.

Der Titel beruht auf der von über 190 Staaten (Stand: 19. September 2012) ratifizierten Welterbekonvention aus dem Jahr 1972. Der Nachweis des außergewöhnlichen und universellen Werts einer potenziellen Welterbestätte ist bei der Einreichung zu erbringen. Die Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste erfolgt nach abgeschlossenem Prüfungsprocedere der Aufnahmekriterien durch das Welterbekomitee. Die Aufnahme ist eine hohe Auszeichnung, mit der auch eine Reihe von Verpflichtungen verbunden sind, wie etwa der Schutz und die nachhaltige Erhaltung der Welterbestätte.

In Österreich trat die Welterbekonvention im Jahr 1993 in Kraft. 1996 erfolgte die Aufnahme der ersten Welterbestätten aus Österreich. Bis zum Jahr 2011 wurden bisher insgesamt 9 Welterbestätten in die Liste der UNESCO aufgenommen: die Kulturlandschaften Wachau, Fertö-Neusiedler See und Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut, die 3 historischen Stadtzentren von Wien, Salzburg und Graz mit Schloss Eggenberg, Schloss und Gärten von Schönbrunn sowie die Semmeringbahn und die Prähistorischen Pfahlbauten rund um die Alpen.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Welterbestätten vor großen Herausforderungen stehen, die nur durch die aktive Zusammenarbeit verschiedenster Akteurinnen und Akteure sowie durch eine intensive Bewusstseinsbildung für die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung der Welterbestätten bewältigt werden können.

Für Förderungen im Bereich Weltkulturerbe verwenden Sie bitte das Förderungsansuchen der Abteilung Architektur, Baukultur und Denkmalschutz.

Förderantrag

Als Beilagen sind anzuschließen:

  1. Genaue Beschreibung der Vorhaben und Tätigkeiten 
  2. Aufgliederung der Gesamtkosten einschließlich detaillierter Kostenkalkulation sowie gewünschtem Zeitpunkt der Förderungsauszahlung 
  3. Zeitplan des Vorhabens bzw. Projektverlaufs 
  4. Vereinsstatuten, Firmenbuchauszüge, aktuelle Vereinsregisterauszüge etc. 
  5. Angaben über die befugten und für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Personen 
  6. Bei Förderung der Jahrestätigkeit: Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen zum letzten 1. Jänner (Jahresabschluss) 
  7. Aufstellung der Förderungen der öffentlichen Hand (EU, Bund, Länder und Gemeinden) in den letzten fünf Jahren

Dokumente

Detailinformationen zu österreichischen Welterbestätten