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Einzelvorhaben - Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst

Einreichung von Förderungsanträgen

Bitte beachten Sie die Einreichfristen 28./29. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November. Anträge müssen bis spätestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Der Förderantrag inklusiver aller Beilagen ist ab sofort ausschließlich über das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete Online-Antragsformular einzubringen. Der Online-Förderantrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen. 

Benennung und Gliederung der Anhänge
Folgende Unterlagen sind dem Online-Antrag (mit den Unterschriften des Antragstellers bzw. der zeichnungsbefugten Personen gemäß Vereinsregisterauszug bzw. Firmenbuchauszug) mit folgender Benennung und in folgender Gliederung in 4 separaten Anhängen beizulegen. Siehe auch Punkt "Erforderliche Einreichunterlagen":

  1. "Projekt":
    Kurzbeschreibung und Kurzkonzept (was, wann, wo, wer, wie …)
  2. "Kalkulation" (bei Vereinen):
    Kostenkalkulation IV/6 Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst  (Excel, 52 KB)
  3. "Dokumentation":
    eine kurze Dokumentation der künstlerischen Arbeit
  4. "Angaben":
    • Entweder Angaben zur Person:
      • Lebenslauf,
      • Förderungen der letzten 5 Jahre
      • Meldezettel bezeichnet als "Person"
    • oder Angaben zum Verein:
      • Vereinsregisterauszug und Statuten bzw. gegebenenfalls Beschreibung einer anderen Organisationform inkl. z.B. Firmenbuchauszug bezeichnet als "Verein"

Ziel und Zweck:

Förderung von Einzelpersonen/Vereinen für Ausstellungen und Projekte im In- und Ausland und Förderung von Publikationen

Dotation/Förderungs­höhen:

Teilfinanzierung

Vergabemodus:

Beirat für bildende Kunst, Beirat für Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Medienkunst

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

  • genau ausgefüllter und unterzeichneter Online-Förderantrag
  • nachfolgende Unterlagen:
    • Projekt
      • detaillierte Beschreibung in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht (vorzugsweise auf Deutsch) der geplanten Ausstellung, des Projekts oder der Publikation, Zeitplan (maximal eine A4-Seite oder zusätzlich eine Kurzfassung auf einer A4-Seite)
      • Bestätigung oder Einladung sowie Adresse und Telefonnummer der oder des Veranstaltenden, Grundrissplan des Ausstellungsraums
      • bei Publikationen/Katalogen: Angaben zu Verlag, Art und Umfang, Herausgeber/Herausgeberinnen, Autorinnen und Autoren, Auflagenhöhe, Ort der Präsentation …
    • Kalkulation
      • detaillierte Kostenkalkulation: Angabe über die Gesamtkosten des Projekts mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Posten (bei Aufträgen für Transporte, Druck und anderes über 7 260 Euro mindestens 3 Anbote)
      • Anführung von allen beantragten beziehungsweise zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
    • Dokumentation
      • Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten (Portfolio, Webseite, ...)
    • Angaben zur Person
      • Lebenslauf
      • Kopie des Auszugs aus dem Melderegister (Meldezettel)
    • Angaben zum Verein
      • Vereinsregisterauszug und Statuten bzw. gegebenenfalls Beschreibung einer anderen Organisationform inkl. z.B. Firmenbuchauszug bezeichnet als "Verein"

Kriterien und Bedingungen:

Einreichung durch Vereine, Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften (bei Vereinen/Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften mit Sitz im Ausland muss das Projekt einen Österreichbezug aufweisen); Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich.

Eine Einreichung von Projekten (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben), die in Institutionen stattfinden, die bereits vom BMKÖS eine Jahresprogrammförderung erhalten haben, ist nicht möglich.

  • Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen, ebenso Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in/von kommerziellen österreichischen Galerien/Institutionen, Messebeteiligungen
  • Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien
  • Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden
  • Förderungen von Projekten, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
  • Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten, Atelierumbauten

Formale Kriterien:

  • Unvollständige Einreichungen können nicht bearbeitet werden
  • Die Kalkulation muss angemessen und ausgewogen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen
  • Die Finanzierungsvoraussetzungen müssen gegeben sein in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit, insbesondere Mifinanzierung durch Bundesländer
  • Projekte, die bereits von einem zuständigen Beirat beurteilt wurden, können nicht ein zweites Mal eingereicht werden
  • Anträge müssen rechtzeitig (zirka 3 Monate) vor Projektbeginn eingereicht werden, Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich

Inhaltliche Kriterien:

Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen

  • künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
  • inhaltlich nachvollziehbar sein
  • sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
  • die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken
  • einige der folgenden Kriterien aufweisen
    • Kontinuität
    • beispielgebenden Ansatz
    • Genderaspekt
    • Nachwuchsförderung
    • Interkulturalität
    • Kulturelle Nachhaltigkeit
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Termin:

28./29. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November

Sparte:

bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst

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