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Startstipendium 2024: Bildende Kunst, Design, Fotografie und Medienkunst

Frist: 15. Juli 2024

Zweck/Intention

Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstler:innen dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.

Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht. 

  • Mentoring-Programm für Künstlerinnen

    In den Bereichen Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst kann, in Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste, zusätzlich an einem Mentoring-Programm für Künstlerinnen teilgenommen werden. Es gibt drei Plätze im Bereich Bildende Kunst,  zwei Plätze im Bereich Fotografie, zwei Plätze im Bereich Medienkunst. Interessierte Künstlerinnen werden ersucht, bei der Antragstellung  das entsprechende Feld auszuwählen. Die Auswahl der Kandidatinnen erfolgt im Zuge der Jurierung der Startstipendiat:innen.

Zielgruppe

Antragsberechtigt für die Startstipendien sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister),

  • wenn ihr einschlägiger Studienabschluss unabhängig von ihrem Alter nicht länger als fünf Jahre (gerechnet von der Einreichfrist 15.7.2024) zurück liegt, oder
  • wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1988 geboren wurden.

Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt maximal fünf Jahre.             

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2024 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Seitens der Abteilung IV/A/6 können keine individuellen inhaltlichen Einschätzungen bezüglich Sparte und Projektvorhaben abgegeben werden.

Stipendienanzahl

insgesamt 23 Stipendien in folgenden Bereichen

  • Bildende Kunst (10 Stipendien)
  • Design (3 Stipendien)
  • Fotografie (5 Stipendien)
  • Medienkunst (5 Stipendien)

Stipendiendauer

Laufzeit jeweils 6 Monate, beginnend mit 1. Oktober 2024

Stipendienhöhe

Dotierung mit je EUR 9.000,00, (d.h. monatlich EUR 1.500,00)

Alleinerziehende       

Ein um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,

  • die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten

und/oder

  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.

Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Zu verwenden ist das Antragsformular Erklärung zur Berücksichtigung des Stipendien-Kinderbetreuungsbonus (PDF, 99 KB). Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Einsendeschluss

15. Juli 2024

Einreichung

Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal (empfohlen) oder das Formularservice abrufbar ist. Siehe: Formulare & Infoblätter

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln.

Die Bewerbung hat folgende Beilagen zu enthalten:

  • Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer Kurzfassung (maximal 4 A4-Seiten), 
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft, gegebenenfalls Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen/Professoren) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit,
  • Abschlusszeugnis sowie Auszug aus dem Melderegister (nicht älter als 12 Monate),
  • Portfolio der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.

Vergabe

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.

Nachweis

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums (spätestens bis 1.07.2025) einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung IV/A/6 des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.